Pferdetaxi - AGB

Leistungen

Die Tier- Taxi- Zentrale ist dem Auftraggeber und Besitzer des Pferdes behilflich, es zwischen 2 Orten zu fahren bzw. zu transportieren.

Transportaufträge und -bestätigungen durch Kunden bedürfen immer der Schriftform per Email oder FAX.

Die Tier- Taxi- Zentrale fährt alleine oder zu zweit. Dieses wird von Seiten der Tier- Taxi- Zentrale flexibel entschieden und richtet sich nach der Art des Transportes.

Der Transport von Pferden erfolgt nach EU-Richtlinien der Tierschutzverordnung EG1/2005, im zu gelassenen Anhänger vom Veterinäramt, für Hausequiden.

 

Abholung

Das Pferd steht zur vereinbarten Abholzeit "fahrbereit" am Abholort.

Evt. Wartezeiten für die Tier- Taxi- Zentrale, werden in Rechnung gestellt.

Die Verladung des Pferdes erfolgt OHNE Gewalt! Der Einsatz von Nasenbremsen, Schaufeln, Besen, Gerten und Peitschen ist untersagt. Blenden (dem Pferd die Auge zubinden) ist tierschutzrechtlich verboten!

Bei zur Wiederhandlung ist die Tier- Taxi- Zentrale berechtigt, den Transport abzubrechen, die Kosten trägt der Auftraggeber zu 100% des Transportpreises.

 

Für das Ver- und Entladen ist der Auftraggeber oder eine vom Auftraggeber bestimmte Person verantwortlich, der Transporteur ist nur behilflich.

Es muss immer mindestens eine, dem Pferd vertraute Person bei der Verladung anwesend sein.

Als letzte Möglichkeit, sollte das Pferd sich nicht verladen lassen und ein Transport jedoch unumgänglich, wird ein Tierarzt zu Rate gezogen, der das Pferd ggf. sediert. Die Kosten hierfür trägt der Besitzer des Pferdes.

Sollte das zu transportierende Pferd sich trotz aller Versuche nicht verladen lassen, wird ein Transport nicht möglich, werden die Anfahrt/Abfahrt und die Verladekosten berechnet und in Rechnung gestellt.

 

Haftung

Der Transporteur haftet für keinerlei Schäden am und um dem Pferd / Pferden die beim Auf oder Abladen passieren. Die Verladung geschieht demnach auf eigene Gefahr des Auftraggebers.

Der Auftraggeber akzeptiert dieses mit seiner Unterschrift.

 

Geriet das Pferd im Anhänger, ohne Einfluss Dritter, in einer Panik oder ähnlichen Unruhe und beschädigt den Anhänger von Innen oder Außen oder es muss aus dem Anlass mit Hilfe der Rettung befreit werden, und es kommt dabei zum Schaden am Anhänger, greift die Haftpflichtversicherung der Pferdes.

Sollte das Pferd keine Haftpflicht besitzen, zahlt der Besitzer des oder der Pferde gesetzliche Regelung §833 BGB, Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Den gesamten Schaden und die Reparaturkosten, sowie Entschädigung evt. ausfallender Transporte und entstandener Rettung und Tierarztkosten.

Zur Sicherheit werden alle Transporte in Bild oder Video aufgezeichnet, dieses dient der Beweislast.

 

Vor Transportantritt wird das Unternehmen bevollmächtigt, vom Auftraggeber oder Besitzer des Pferdes, dieses zu fahren, darin bestätigt dieser eine Haftpflichtversicherung oder die Übernahme der Kosten bei einem Schaden ohne Einfluss Dritter oder äußeren Einflüssen.

Ansonsten liegt die allgemeine Beweislast bei dem Auftraggeber/Besitzer des Pferdes, dieser muss beweisen, dass der Transporteur Fahrlässig oder Vorsätzlich gehandelt hat

 

Transportrisiken

Der Auftraggeber/Besitzer erklärt sich mit der Unterzeichnung des Transportes einverstanden und ist sich über Transportrisiken bewusst:

- Das Pferd kann in Panik ausbrechen und über die vordere Boxenstange steigen

- das Pferd kann steigen, wegrutschen, austreten, scharren, nach vorne keilen und sich dabei verletzen

- das Pferd kann während der Fahrt wegrutschen oder einknicken

- das Pferd kann sich der Verladung entziehen und weglaufen und dabei verletzt werden

Das Pferd kann sich bei den obengenannten Transportrisiken schwer bis tödlich verletzten, die Tier- Taxi- Zentrale ist nicht für das Verhalten des Pferdes und die Transportrisiken des Pferdes verantwortlich. Bei einer Verletzung oder dem Tod trifft ihn keine Schuld.

Die allgemeine Beweislast bei dem Auftraggeber/Besitzer des Pferdes, dieser muss beweisen, dass die Tier- Taxi- Zentrale Fahrlässig oder Vorsätzlich gehandelt hat.

 

Reservierung und Rücktritt

Die Reservierung eines Anhängers für einen bestimmten Termin ist mit der schriftlichen Zusage verbindlich. Diese gilt per Email, Whats-App oder FAX.

Der Auftraggeber erhält eine verbindliche Auftragsbestätigung, diese ist ohne Unterschrift des Auftragsgebers gültig.

 

 

Stehen Fahrzeug und/oder Anhänger zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen langwieriger Reparaturen und sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände, hat die Tier- Taxi- Zentrale das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Im Falle des Rücktritts durch den Fahrer oder der Tier- Taxi- Zentrale erhält der Auftraggeber seine bis dahin geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.

 

Ein Transport ist nicht möglich

  • bei Sturm/ starken Sturmböen oder Orkan

  • bei frischem Schneefall, Glätte, Eisregen

  • massiven Unwetter

  • bei offiziellen Unwetterwarnungen

 

Hierbei werden die Transporte von Seiten der Tier- Taxi- Zentrale verschoben oder unterbrochen, bis eine Besserung der Lage eintritt und ein sicherer Transport möglich ist. Die Kosten für eine Unterbrechung (abladen und abstallen des Pferdes in einem Stall auf der Strecke) trägt der Auftraggeber.

Sollte keine Besserung eintreten, ist der Transporteur vor Ort ebenfalls berechtigt, den Transport abzubrechen oder gar zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten.

Evt. bereits entstandene Anfahrts- oder Transportkosten trägt der Auftraggeber.

 

Kosten oder negative Folgen, die dem Auftraggeber durch diesen Rücktritt entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, sie können der Tier- Taxi- Zentrale nicht in Rechnung gestellt werden.

 

 

Seit dem 01. Juli 2000 ist nach nationalen und internationalen Bestimmungen der Equidenpass, das Begleitdokument Ihres Pferdes, welches bei jedem Transport mit geführt werden muss.

 

Es obliegt der Verantwortung des Auftraggebers, dieses Papier mit auf den Transport zu geben.

Verhängte Strafen durch diesbezügliche Kontrollen, gehen zu vollen Lasten des Auftraggebers.

Die Tier- Taxi- Zentrale haftet zwischen Verladeort und Abladeort in keinem Fall für mögliche Personen- und Sachschäden, auch nicht für Schäden des Auftraggebers aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen.

Alle Risiken des Transports gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

 

Personenmitnahme

 

Es obliegt in der Entscheidung der Tier- Taxi- Zentrale, ob 1 Person mitfahren darf die begleitet den Transport auf eigene Gefahr!

Es werden grundsätzlich nicht mehr als eine Person mitgenommen!

Ausnahme: Minderjährige nur in Begleitung eines Erwachsenen!
Personen werden nur vom Abholort und Zielort des Pferdes gefahren. Besondere Absprachen sind möglich. Die Mitfahrt erfolgt ausschließlich kostenlos.

 

Zubehörmitnahme

Mitnahme von Zubehör des Pferdes in jeglicher Form geschieht auf eigene Gefahr.
Für evtl. Verlust oder Schäden jeglicher Art haftet der Auftraggeber.
Für Vergessenes Zubehör (z. B am Abholort oder im Auto) wird keine Haftung übernommen.
Im Auto vergessenes Zubehör wird ggf. dem Auftraggeber nachgesendet, die Kosten trägt der Auftraggeber.

 

Kenntnisnahme und Einverständniserklärung

Der Auftraggeber erklärt sich bei Vertragsabschluss nach Kenntnisnahme mit allen Punkten einverstanden und erkennt die AGB als Grundlage der verbindlichen Auftragsbestätigung, die ohne Unterschrift des Auftragsgebers gültig ist, an.

Tier- Taxi- Zentrale

Tier- Car 2/20

76297 Stutensee

Tier- Car 2/21

76185 karlsruhe

 

+49 (0) 152. 0433 5781

 

 

 

Ihr Tier in

     guten Händen

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Fahraufträge werden an

7 Tagen 24 Stunden

ausschließlich telefonisch angenommen.

 

(um eine 24 Stunden Erreichbarkeit zu garantieren können die Telefonnummern und E-Mails umgeleitet werden.)

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