Zulassung und Befähigung
Wir sind im Besitz des
Befähigungsausweises für Fahrer und Betreuer gem. Artikel 17 Absatz 2, Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates. Für den Transport von Hunden, Katzen, Kleinsäugern, Vögeln und Hausequiden.
Tierschutzrechtlichen Zulassung als Tiertaxiunternehmen gem. Art. 11 Absatz 1 für den Transport von Hunden, Katzen, Kleinsäugern und Vögeln.
Registrierung als Transportunternehmen zum
transportieren von toten Tieren ( tierische Nebenprodukte) gem. Art. 23 VO (EG) 1069/2009
Sowie der Zulassung aller Transportfahrzeuge und Anhänger.
Die Adresse der Zulassungsbehörde siehe Impressum!
Gemäß der Bestimmung werden alle vorgenannten Dokumente vom Fahrer als Kopie mitgeführt. Diese können jederzeit vom Kunden bzw. den Ordnungsbehörden eingesehen werden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unseren Tätigkeiten. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.